Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heribert Leineweber
Die Kosten
Bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts fallen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert oder sind durch einen Gebührenrahmen abstrakt vorgegeben. Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab und können vorab erfragt werden. Für Mandanten mit geringem Einkommen kann Beratungshilfe und im gerichtlichen Bereich Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Kostenfrei
sind Ihre Voranfragen über Kosten der Beauftragung und Geeignetheit der Rechtsverfolgung über einen Anwalt. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen, werden die Kosten gegebenenfalls von dieser übernommen. Eventuell ist ein vereinbarter Eigenanteil zu zahlen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Ist Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt worden, werden die Kosten der Rechtsberatung von der Beratungshilfe und die Kosten der Prozessführung von der Prozesskostenhilfe gedeckt.
Kostenpositionen:
Beratung und Gutachten: Nach vorheriger Vereinbarung.
Außergerichtliche Vertretung: Nach RVG. Unter Umständen trägt Ihr Gegner die Kosten.
Prozessvertretung: Nach RVG. Bei Obsiegen trägt Ihr Gegner die Kosten.
Zwangsvollstreckung: RVG.
Erfolgshonorar: Kann in besonderen Einzelfällen vorab vereinbart werden.